Behandlungskosten:

Der Stundenansatz beträgt 150.-. Von der Krankenkasse wird das Abrechnen in 5min vorgegeben.

Dies gilt für die Anamnese vor Ort, Repertorisation (Mittelsuche und Fallbearbeitung ohne Ihre Anwesenheit), sowie Behandlungen per Telefon, Mail oder anderer Kommunikationsmittel gleichermassen.

 

Tarif für Notfalldienst:

Dringende Anrufe von Montag bis Donnerstag ab 17:00, Freitag ab 12:00, an den Wochenendtagen sowie an Feiertagen ganztags werden im Notfalltarif mit 14.-/5 Minuten berechnet.

  

Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden:

Ich bin EMR und ASCA anerkannt. Mit einer Zusatzversicherung für alternative Heilmethoden werden die Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen. 

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über den genauen Anteil der Kostenübernahme.